Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Gentle Dog Care & Training GmbH, 8558 Raperswilen (nachfolgend «Gentle Dog»), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden.

Wir weisen vor der Buchung auf diese Bedingungen hin und stellen sie so zur Verfügung, dass sie gelesen und gespeichert werden können. Sie werden mit der Buchungsbestätigung Vertragsbestandteil.

Vor der ersten Betreuung schliessen wir zusätzlich eine Betreuungsvereinbarung ab, die die Angaben zum Hund und die Einwilligung zu Bildaufnahmen enthält. Weichen die beiden Dokumente voneinander ab, geht die Betreuungsvereinbarung vor.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.

2. Vertragsabschluss

Anfragen nimmt Gentle Dog persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp entgegen. Der Vertrag kommt zustande, sobald Gentle Dog die Anfrage schriftlich bestätigt.

Vor der ersten Betreuung findet in der Regel ein Kennenlerntermin statt. Er dient dazu, den Hund, seine Bedürfnisse und die Verträglichkeit mit der bestehenden Gruppe einzuschätzen. Gentle Dog kann einen Hund nach diesem Termin ablehnen, ohne dass daraus Ansprüche entstehen.

3. Leistungen

Gentle Dog erbringt je nach Vereinbarung:

  • Tagesbetreuung – Betreuung des Hundes während des Tages
  • Ferienbetreuung – Betreuung mit Übernachtung
  • Einzeltraining und Verhaltensberatung
  • Kurse – Mantrailing, Canicross und weitere Gruppenangebote

Gentle Dog betreut die Hunde nach bestem Wissen, bedürfnisorientiert und tierschutzgerecht. Ein bestimmter Trainingserfolg kann nicht zugesichert werden; die Mitarbeit der Halterin oder des Halters im Alltag ist dafür massgebend.

4. Preise und Zahlung

LeistungPreis
Ganzer Tag BetreuungCHF 50.–
Halber Tag BetreuungCHF 30.–
Übernachtung (zusätzlich zum Tagessatz)CHF 10.–

Die Preise für Training, Verhaltensberatung und Kurse werden bei der Buchung bekannt gegeben.

Die Preise verstehen sich pro Hund. Werden mehrere Hunde derselben Kundschaft gleichzeitig betreut, wird jeder Hund einzeln verrechnet.

Die Betreuungsgebühr ist bei Abholung des Hundes in bar oder per TWINT zu begleichen.

Preisänderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt.

5. Absage und Nichterscheinen

Ferienplatzierungen. Für Aufenthalte ab einer Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt:

  • bis 7 Tage vor Beginn der Ferienplatzierung: keine Kosten
  • bis 3 Tage vor Beginn: 40 % der vereinbarten Betreuungskosten
  • bis 24 Stunden vor Beginn: 80 % der vereinbarten Betreuungskosten
  • bei späterer Absage oder Nichterscheinen: 90 % der vereinbarten Betreuungskosten

Massgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt, an dem die Absage mündlich oder schriftlich bei der Betreuungsperson eingeht.

Tagesplatzierungen. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird der volle Tagessatz verrechnet.

Muss Gentle Dog einen Termin absagen, wird ein Ersatztermin angeboten oder bereits Bezahltes zurückerstattet.

6. Pflichten der Kundschaft

Die Kundschaft sichert zu, dass ihr Hund:

  • über die Grund-Gesundheitsimpfungen verfügt. Darüber hinaus empfehlen wir eine regelmässige Entwurmung, Zeckenschutz sowie die Zwingerhusten-Impfung.
  • frei von ansteckenden Krankheiten ist,
  • über eine Haftpflichtversicherung verfügt, die Schäden durch den Hund deckt,
  • ordnungsgemäss gekennzeichnet und registriert ist (AMICUS).

Die Kundschaft informiert Gentle Dog vollständig und wahrheitsgetreu über Gesundheitszustand, Medikamente, Vorerkrankungen, Allergien sowie über Verhaltensauffälligkeiten – insbesondere über frühere Beissvorfälle oder Unverträglichkeiten mit anderen Hunden oder Menschen.

Werden solche Umstände verschwiegen, kann Gentle Dog den Vertrag fristlos auflösen. Für Schäden, die daraus entstehen, haftet die Kundschaft.

7. Gesundheit und tierärztliche Versorgung

Bei einem Unfall, einer plötzlichen Erkrankung oder sonstigen gesundheitlichen Problemen während der Betreuungszeit ist Gentle Dog berechtigt, nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung des Tierwohls unverzüglich tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Soweit möglich wird vorher versucht, die Halterin oder den Halter zu erreichen. Ist das nicht rechtzeitig möglich, bringt Gentle Dog den Hund nach eigenem Ermessen zu einer Tierärztin oder in eine Tierklinik – in der Regel in die eigene Haustierarztpraxis animaldoc in Weinfelden.

Die dadurch entstehenden Kosten – einschliesslich Diagnostik, Behandlung, Medikamente und Notfallzuschläge – trägt die Kundschaft.

Die Kundschaft nennt beim Vertragsabschluss eine Notfallnummer sowie die behandelnde Tierarztpraxis.

8. Haftung

Gentle Dog haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.

Soweit Gentle Dog keine Pflichtverletzung trifft, haftet sie insbesondere nicht für:

  • Schäden, die der Hund an sich selbst verursacht,
  • Verletzungen, die im üblichen Spiel unter Hunden entstehen,
  • Folgen von Vorerkrankungen oder Verhaltensweisen, die nicht offengelegt wurden,
  • Entlaufen des Hundes, sofern die vereinbarten und üblichen Sicherungsmassnahmen eingehalten wurden.

Unfall, Krankheit oder Tod des Hundes. Für Unfall, Krankheit oder Tod des Hundes während der Betreuungszeit haftet Gentle Dog nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Schäden durch den Hund. Verursacht der Hund während der Betreuung Schäden an Personen, Tieren oder Sachen – einschliesslich des Eigentums von Gentle Dog –, so ersetzt die Kundschaft Gentle Dog diesen Schaden, soweit nicht eine Versicherung dafür aufkommt und soweit der Schaden nicht nachweislich auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Gentle Dog zurückzuführen ist. Die gesetzliche Haftungsordnung bleibt vorbehalten; wer während der Betreuung als Tierhalter im Sinne von Art. 56 OR gilt, richtet sich nach dem Gesetz und nicht nach dieser Bestimmung.

9. Bild- und Tonaufnahmen

Gentle Dog fotografiert und filmt die betreuten Hunde gelegentlich. Ob Aufnahmen des eigenen Hundes auf der Website, in sozialen Medien oder in anderen Kommunikationskanälen veröffentlicht werden dürfen, entscheidet die Kundschaft in der Betreuungsvereinbarung. Personenbezogene Daten werden dabei nicht genannt.

Die Zustimmung kann jederzeit formlos widerrufen werden; bereits veröffentlichte Aufnahmen werden dann in angemessener Frist entfernt.

Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, werden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht.

10. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung auf www.gentledog.ch/datenschutz.

11. Änderungen dieser Bedingungen

Gentle Dog kann diese Bedingungen anpassen. Für bereits bestätigte Buchungen gilt die Fassung, die bei Vertragsabschluss in Kraft war.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Für den Gerichtsstand gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Fassung vom 5. Oktober 2026

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